Urheberrecht praxistauglich

 Neues UrhWissG in Kraft

Zum 1.3.2018 trat das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft.

Die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung, Wissenschaft und Forschung werden damit an die Erfordernisse im Zeitalter der Digitalisierung angepasst. Das Gesetz gilt zunächst befristet für fünf Jahre.

Die erlaubten Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke sind im Gesetz übersichtlich gegliedert und verständlich formuliert. Deshalb sollte bei Fragen der praktischen Anwendung grundsätzlich der Gesetzestext eingesehen werden. 

Anfragen zur Rechtsberatung können in Einzelfällen an das Justitiariat der Hochschule gestellt werden. Unterstützung bei verschiedenen praktischen Anwendungsfällen bietet die Hochschulbibliothek.

Ansprechpartnerin:

Astrid Schiemichen | Telfon: +49 341 3076-6477 | E-Mail senden

 Überblick der wichtigsten Regelungen des Gesetzes unter den Aspekten

 Vergütung

Für die erlaubten Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke ist auch künftig eine angemessene Vergütung zu zahlen (§60h UrhWissG), die pauschal berechnet wird. Erfolgt die erlaubte Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke im Rahmen der Tätigkeit an der Hochschule, wird diese die Vergütungsschuldnerin sein.
Die genaue Vergütungsregelung wird zurzeit von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der VG Wort ausgehandelt.
Alle im Gesetz erlaubten Nutzungen können ab dem 1.3.2018 erfolgen, unabhängig vom Vorliegen der Vergütungsregelung.

 Handreichung und weiterführende Links

Handreichung Urheberrecht (PDF)über die ab 1.3.2018 geltenden Regelungen

weiterführende Links