Forschung im UrhWissG
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung zu urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Forschung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Zur Klärung einzelner Anwendungsfälle empfehlen wir Ihnen, immer auf den ausführlichen Text des UrhWissG zurückzugreifen.
Unterstützung bei praktischen Anwendungsfällen bietet die Hochschulbibliothek.
Ansprechpartnerinnen
Astrid Schiemichen
Telefon: +49 341-3076 6477 | E-Mail senden
Silvana Kühne
Telefon: +49 341-3076 6535 | E-Mail senden
Nutzungsumfang nach §60c des UrhWissG
zum Zweck der nichtkommerziellen wissenschaftlichen Forschung dürfen Medien in folgendem Umfang verwendet werden:
- bis zu 15 Prozent eines Werkes (auch eines unveröffentlichten)
- diese 15 Prozent dürfen für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung genutzt werden
- für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75 Prozent eines Werkes genutzt werden
- ein einzelner Zeitschriftenbeitrag aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift darf vollständig genutzt werden
- einzelne Beiträge aus allgemeinen Zeitungen und Publikumszeitschriften dürfen nur bis maximal 15 Prozent genutzt werden, oder als Zitat nach §51 UrhWissG
- Abbildungen dürfen vollständig genutzt werden
- sonstige Werke geringen Umfangs dürfen vollständig genutzt werden (geringer Umfang bedeutet für Druckwerke bis zu 25 Seiten, für Noten 6 Seiten, für Filme 5 Minuten, für Musik 5 Minuten)
- vergriffene Werke dürfen vollständig genutzt werden (bei der Ermittlung, ob ein Werk vergriffen ist, unterstützt Sie die Hochschulbibliothek)
Erlaubte Nutzungshandlungen
- Vervielfältigung (z.B. Kopien, Digitalisate)
- Verbreitung
- öffentliches Zugänglichmachen
Nicht erlaubte Nutzungshandlungen
- während öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes diese auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen und später öffentlich zugänglich zu machen
Personenkreis
die Nutzungen sind erlaubt für:
für einen bestimmt abgegrenzten Personenkreis
Weitere Nutzungsoptionen
Für die nichtkommerzielle wissenschaftliche Forschung umfassend genutzt werden können:
- selbst erstellte Werke (auch im Rahmen sog. Zweitveröffentlichungen nach §38 Abs. 4 UrhWissG
- freie elektronische Ressourcen (z.B. Open-Access-Publikationen, Open Educational Resources, mit entsprechender Lizenz wie beispielsweise Creative Commons versehene Dokumente)
- durch die Hochschulbibliothek lizenzierte elektronische Ressourcen (z.B. Campuslizenzen)
Angebote der Hochschulbibliothek
Die Hochschulbibliothek bietet den Zugang zu:
- Volltexten von 25.000 elektronischen Zeitschriften
- über 50.000 eBooks
- ca. 200 Datenbanken
Zugriffsmöglichkeiten bestehen über den Bibliothekskatalog und der Webseite.
Für die eigene wissenschaftliche Arbeit können die Volltexte vollständig genutzt werden (Möglichkeiten zum Download und/oder Ausdruck werden vom jeweiligen Anbieter vorgegeben).
Die Bibliothek bietet Ihnen die Möglichkeit, nicht vorhandene Ressourcen zu lizenzieren.
Zitate nach UrhWissG §51
- bisherige Bestimmungen gelten weiter, außerdem wird klargestellt, dass auch Abbildungen oder andere Vervielfältigungen des zitierten Werkes verwendet werden dürfen (z.B. das Foto eines Gemäldes, unabhängig davon, ob das Foto oder das Gemälde zitiert wird)
Text und Data Mining nach UrhWissG §60d
- betrifft die automatisierte Auswertung einer Vielzahl von Werken (Ursprungsmaterial) für die wissenschaftliche Forschung
- das Ursprungsmaterial darf automatisiert und systematisch vervielfältigt werden
- ein Korpus darf zu Auswertungszwecken erstellt werden
- das Korpus darf einem bestimmt abgegrenzten Bereich von Personen öffentlich zugänglich gemacht werden
- das Korpus und die Vervielfältigungen sind nach Abschluss der Forschungsarbeiten zu löschen und die öffentliche Zugänglichmachung ist zu beenden
- zur dauerhaften Aufbewahrung darf das Korpus an die Bibliothek übermittelt werden
- weitere Bestimmungen siehe §60c